signée le 22/12/09 par le card. Préfet Canizares et le Secrétaire Mgr Di Noia ?
Presbu -  2009-12-18 11:28:31

signée le 22/12/09 par le card. Préfet Canizares et le Secrétaire Mgr Di Noia ?

depuis l'interdiction de toutes les transpositions "nationalistes" des chants de l'ordinaire ou du propre, jusqu'à l'interdiction d'employer des organistes homosexuels ou vivant en concubinage, ou d'anciens prêtres réduits à l'état laïc!
(kreuz.net) Die kurz vor der Veröffentlichung stehende Instruktion heißt ‘Musicam sacram fovere’. Sie wurde am 22. November vom Präfekten der Gottesdienstkongregation, Antonio Kardinal Cañizares Llovera und von seinem Sekretär, Erzbischof Joseph Augustine Di Noia, unterschrieben. Offenbar wird sie noch vor Weihnachten veröffentlicht. Das ‘kreuz.net’ zugespielte, hochbrisante Dokument bringt die Wahrheit auf den Punkt: „Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte sowie zahlreiche Eingaben glaubenstreuer Katholiken an den Originaldokument als pdf Musicam sacram fovere Heiligen Stuhl demonstrieren, daß es – wie in vielen Bereichen der Liturgie – auch hinsichtlich der Kirchenmusik nicht genügt, das Befolgen der geltenden Normen einzuschärfen.“ Darum sei eine „Reform der Reform“ notwendig – stellt die Instruktion fest. Schluß mit nationalistischen Übersetzungen in die Volkssprache Das Dokument befaßt sich zunächst mit dem Gregorianischen Choral. Dieser solle in der Liturgie den „ersten Platz“ einnehmen. Damit der Gregorianische Choral intensiver gepflegt werde, „soll nicht nur an Kathedralen und in Klöstern, sondern möglichst an jeder Kirche eine Choralschola bestehen“ – bestimmt die Instruktion: „Darüber hinaus werde in jeder Pfarrkirche eine Choral-Singschule für das Volk gegründet, die regelmäßig Übungen abhält.“ Der Gregorianische Choral dürfe nur in lateinischer Sprache gesungen werden: „Bücher – für die Heilige Messe wie für das Stundengebet –, die Nachahmungen der Gregorianik mit volkssprachigem Text enthalten, sind ab sofort verboten“. Der weitere „Schatz der Kirchenmusik“ möge sorgfältig bewahrt und gepflegt werden. Dazu gibt die Instruktion praktische Regeln: „Musik, die älter als 200 Jahre ist, gilt als erlaubt, sofern sie von katholischen Komponisten stammt und die liturgischen Texte vollständig enthält“. Dagegen müssen neue Kompositionen sowie alle Musikwerke, die jünger als 200 Jahre sind, müssen – „schon wegen ihres oft weltlichen oder opernhaften Charakters“ – bei der Gottesdienst-Kongregation zur „Rekognoszierung“ – ein Wort das in kirchenamtlichen Dokumenten eher unüblich ist – eingereicht werden. Die Gottesdienst-Kongregation will demnächst eine eigene Abteilung gründen, welche Kirchenmusik anhand der im Motu proprio von Papst Pius’ X. († 1914) ‘Tra le sollecitudini’ dargelegten Kriterien auf Heiligkeit, Güte der Form und Universalität überprüft. Keine billigen Liedlein mehr Zu Jazz, Pop- und Rockmusik sowie den meisten sogenannten „Neuen Geistlichen Lieder“ stellt die Instruktion sachlich fest, daß sie dem Wesen der liturgischen Musik widersprechen: „Sie sind deshalb ab sofort verboten.“ Den Pfarrern und Kirchenrektoren wird dringend empfohlen, Ensembles, die solche Musik pflegen, aufzulösen und sie am besten in Choralscholen umzuwandeln. Die Instruktion geht auch auf das Problem ein, daß Ordinariums- und Propriumstexte der Messe durch irgendwelche belanglose Liedlein ersetzt werden. Darum wird festgestellt: „Damit die Integrität des liturgischen Textes gewahrt bleibt, sind die Priester von nun an verpflichtet, das Ordinarium Missae leise zu rezitieren – wie es ja auch der außerordentliche Ritus vorsieht.“ Es bleibe den Priestern auch unbenommen – „und ist sogar sehr lobenswert“ –, das gleiche mit den Propriumsgesängen zu tun. Denn: „Auf diese Weise wird deutlich, daß allein der geweihte Priester Zelebrant ist.“ Hier braucht die Instruktion allerdings eine Überarbeitung: Denn da der musikalische Schund der Nachkonzils-Zeit verboten wird, muß die leise Rezitation der Meßtexte durch den Priester anders begründet werden. Unbedingt ein Papsthymnus Die Instruktion will auch, daß die vom Kirchenvolk verwendeten Gesangbücher mit der katholischen Glaubenslehre vollständig übereinstimmen. Darum müssen diese Bücher zukünftig von der Gottesdienst-Kongregation gutgeheißen werden: „Melodien und Texte nichtkatholischer Autoren dürfen in katholische Gesangbücher künftig nicht mehr aufgenommen werden“. Der besondere Charakter katholischer Gesangbücher erfordere auch, daß sie genügend Marienlieder und wenigstens eine Papsthymne enthalten. Auch sehe man lateinische Gesänge in ausreichender Zahl vor. Im Hochamt mit Chor soll nach dem Wunsch der Instruktion zukünftig das Ordinarium auf Lateinisch gesungen werden: „Auch empfiehlt sich, daß der Zelebrant die Orationen und das Hochgebet lateinisch vorträgt.“ An Sonn- und Festtagen ist künftig immer der Römische Kanon zu verwenden. Keine Homos auf der Orgelbank Es sei zwar erwünscht, aber nicht notwendig, daß einzelne Gesänge der ganzen Versammlung der Gläubigen zuzuweisen werden – „da die aktive Teilnahme, durchaus im Hören bestehen kann.“ Klare Anweisungen gibt es auch über die Kirchenmusiker. Sie sollen mit der katholischen Lehre gründlich vertraut sein: „Vor ihrer Anstellung haben daher alle Kirchenmusiker ein Glaubens-Examen abzulegen.“ Selbstverständlich sind für den kirchenmusikalischen Dienst nur Katholiken zugelassen. Ihr Lebenswandel soll der Morallehre der Kirche entsprechen: „Wiederverheiratete Geschiedene, in wilder Ehe Zusammenlebende, Homo-Unzüchtige sowie abgefallene Priester sind ausgeschlossen.“